GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FINCA MALLORCA GMBH FÜR DIE VERMITTLUNG VON REISELEISTUNGEN
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, nachfolgend erläutern wir Ihnen unsere Vermittlungstätigkeit. Das heißt, wir erklären Ihnen, was wir tun, um die von Ihnen gewünschten Verträge für Fincas, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Chalets (folgend „Ferienobjekte“) mit den jeweiligen Eigentümern/Verwaltern, oder sonst Berechtigten(folgend: Eigentümer), zustande zu bringen. Dies geschieht anhand der nachfolgenden Bestimmungen über die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen, oder mehreren Reiseleistungen, die weder Teil einer Pauschalreise noch verbundene Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB darstellen, soweit diese wirksam vereinbart sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.
§ 1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch FINCA MALLORCA GMBH kommt zwischen dem Kunden und FINCA MALLORCA GMBH der Geschäftsbesorgungsvertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Vermittlungsauftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt FINCA MALLORCA GMBH den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. 1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von FINCA MALLORCA GMBH als Vermittler ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. FINCA MALLORCA GmbH unterbreitet dem Kunden im Auftrag des jeweiligen Eigentümers des Ferienobjektes ein schriftliches Angebot oder ein Angebot per E-Mail. In diesem wird eine Annahmefrist bestimmt. Durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotsschreibens, oder Bestätigung des Kunden per E-Mail innerhalb der Annahme-Frist, erklärt der Kunde die Annahme des Angebotes des Eigentümers des Ferienobjektes. Damit ist die Reiseleistung verbindlich gebucht.
§ 2. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1 Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Informationen über die Lage, Größe und Ausstattung des Ferienobjektes befinden sich auf der Internetseite von FINCA MALLORCA GmbH nach den Angaben des Leistungserbringers. Zur Leistungspflicht gehört die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte Reiseleistung. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet FINCA MALLORCA GMBH als Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet FINCA MALLORCA GMBH gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 2.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist FINCA MALLORCA GMBH, nicht verpflichtet den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt FINCA MALLORCA GMBH bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von FINCA MALLORCA GMBH zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 2.3. Sonderwünsche nimmt FINCA MALLORCA GMBH nur zur Weiterleitung an den Leistungserbringer entgegen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
§ 3. Pflichten des Vermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa
3.1. FINCA MALLORCA GMBH unterrichtet den Kunden über Einreise-und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, FINCA MALLORCA GMBH bekannte oder offenkundige Umstände in der Person des Reiseanmelders einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind. 3.2. Entsprechende Hinweispflichten von FINCA MALLORCA GMBH beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen Eine spezielle Nachforschungspflicht seitens FINCA MALLORCA GMBH besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. FINCA MALLORCA GMBH kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass FINCA MALLORCA GMBH den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist. 3.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften. 3.4. Übernimmt FINCA MALLORCA GMBH entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis oder entsprechender Beförderungsdokumente als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung seitens FINCA MALLORCA GMBH zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt. 3.5. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist FINCA MALLORCA GMBH ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann FINCA MALLORCA GMBH ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der FINCA MALLORCA GMBH entstehenden Aufwendungen, die FINCA MALLORCA GMBH nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. FINCA MALLORCA GMBH kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war. 3.6. FINCA MALLORCA GMBH haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von FINCA MALLORCA GMBH schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
§ 4. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
4.1. FINCA MALLORCA GMBH ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann FINCA MALLORCA GMBH, soweit dies den Vereinbarungen zwischen FINCA MALLORCA GMBH und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB. 4.2. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers, soweit diese vertraglich zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind. 4.3. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von FINCA MALLORCA GMBH nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten seitens FINCA MALLORCA GMBH ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder FINCA MALLORCA GMBH aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 4.4. Falls nicht abweichend vereinbart, beträgt die Anzahlung 10% des Vertragspreises Die Anzahlung ist am Tag der Buchung an FINCA MALLORCA GmbH als Inkassobeauftragtem des Leistungserbringers zu bezahlen. Falls nicht abweichend vereinbart, ist die erste Restzahlung des Vertragspreises 120 Tage vor Anreise und die zweite Restzahlung 30 Tage vor Anreise an FINCA MALLORCA GmbH als Inkassobeauftragtem des Leistungserbringers zu bezahlen.
§ 5. Vergütungsansprüche des Vermittlers
5.1 Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Ferienobjekte gilt: a) Die Vergütung von FINCA MALLORCA GMBH als Vermittler im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte. b) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit von FINCA MALLORCA GMBH werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind in den Vertragspreis inkludiert. Sie betragen 150 € / Buchung. 5.2 Die Serviceentgelte für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen von FINCA MALLORCA GMBH und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis seitens FINCA MALLORCA GMBH hierauf erfolgen. 5.3 Der Anspruch von FINCA MALLORCA GMBH auf die Serviceentgelte - 150 € / Buchung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Rücktritt, Umbuchung, Namenswechsel, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt auch, wenn das Ferienobjekt durch den Vermieter, oder eine andere Agentur im Vertragszeitraum wieder vermietet werden konnte. Wenn FINCA MALLORCA das Ferienobjekt im Vertragszeitraum neu vermieten kann, berechnet FINCA MALLORCA eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-€. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung von Serviceentgelten durch den Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit von FINCA MALLORCA GMBH aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
§ 6. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
6.1. Sowohl den Kunden, wie auch FINCA MALLORCA GMBH trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch FINCA MALLORCA GMBH ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. 6.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch FINCA MALLORCA GMBH durch Übergabe im Geschäftslokal von FINCA MALLORCA GMBH oder nach dessen Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand.
§ 7. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Vermittler
7.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von FINCA MALLORCA GMBH nach deren Feststellung FINCA MALLORCA GMBH unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). 7.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 8.1 durch den Kunden, so gilt: a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 8.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht. b) Ansprüche des Kunden gegenüber FINCA MALLORCA GMBH entfallen insoweit, als FINCA MALLORCA GMBH nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit FINCA MALLORCA GMBH nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden FINCA MALLORCA GMBH die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte. c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 8.1 entfallen nicht • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FINCA MALLORCA GMBH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FINCA MALLORCA GMBH resultieren • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens FINCA MALLORCA GMBH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FINCA MALLORCA GMBH beruhen • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt. 7.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 8 unberührt. 7.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, FINCA MALLORCA GMBH auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen seiner Mobilität im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
§ 8. Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
8.1. Ansprüche des Kunden müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber FINCA MALLORCA GMBH als Vermittler gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber FINCA MALLORCA GMBH als Vermittler als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will. 8.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von FINCA MALLORCA GMBH auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer. 8.3. Übernimmt FINCA MALLORCA GMBH - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet FINCA MALLORCA GMBH für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis. 8.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht seitens FINCA MALLORCA GMBH zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
§ 9. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
9.1. FINCA MALLORCA GMBH weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. 9.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen. 9.3. FINCA MALLORCA GMBH empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten. 9.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Rei¬serücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. FINCA MALLORCA GMBH haftet nicht, soweit FINCA MALLORCA GMBH keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
§ 10. Haftung des Vermittlers
10.1. Soweit FINCA MALLORCA GMBH eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet FINCA MALLORCA GMBH nicht für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern. 10.2. FINCA MALLORCA GMBH haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung seitens FINCA MALLORCA GMBH, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht. 10.3. Eine etwaige eigene Haftung von FINCA MALLORCA GMBH aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
§ 11. Haftung und Pflichten des Kunden
Der Kunde hat das Ferienobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm am Ferienobjekt verursachten Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden dem Eigentümer des Ferienobjekts unverzüglich zu melden. Alternativ kann er Meldungen an das FINCA MALLORCA GmbH- Büro erstatten, welches sich dann mit dem Eigentümer in Verbindung setzt. Das Ferienobjekt darf nicht von mehr Personen als angemeldet bewohnt werden. Kommt der Mieter dieser Bedingung nicht nach, kann FINCA MALLORCA oder der Hauseigentümer nach Fristsetzung von 24 Stunden den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und sämtliche Reisende haben nach Ablauf der Frist unverzüglich und ohne weitere Aufforderung das Ferienobjekt zu verlassen.Ein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises besteht dann nicht. Das Ferienobjekt ist bei Ende des Buchungszeitraumes sauber, d.h. besen- und schrankrein, zu hinterlassen, der Müll muss entsorgt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann FINCA MALLORCA oder der Hauseigentümer dadurch zusätzlich entstehende Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Falls der Kunde über eine private Haftpflicht verfügt, so muss er beachten, dass diese im Verhältnis zum Eigentümer des Ferienobjekts generell keine etwaigen Schäden am Ferienobjekt abdeckt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Feiern und Events sind in den Unterkünften nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der FINCA MALLORCA GmbH möglich. Jugendgruppen unter 25 Jahren sind nicht gestattet, es sei denn, dass diese ausdrücklich von FINCA MALLORCA GmbH genehmigt wurden
§ 12. Verbraucherstreitbeilegung
FINCA MALLORCA GMBH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FINCA MALLORCA GMBH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen für FINCA MALLORCA GMBH verpflichtend würde, informiert FINCA MALLORCA GMBH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FINCA MALLORCA GMBH verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin.
§ 13. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen FINCA MALLORCA GmbH und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.
§ 14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Stand: 1.Juli 2019
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