Neue Ferienwohnungsvorschriften auf den Kanarischen Inseln - FAQ
Mit dem stetigen Wachstum von Kurzzeitvermietungen führen viele Regionen neue Vorschriften ein, um sicherzustellen, dass das Vermietungsgeschäft sicher, verantwortungsvoll und gemeinschaftsfreundlich ist. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und häufig gestellte Fragen, um Sie auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.
1. Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz soll zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht werden. Danach wird die Anpassungsfrist für Gastgeber festgelegt.
2. Gibt es einen Entwurf des Gesetzes zur Einsichtnahme?
Ja, es ist verfügbar. Den aktuellen Entwurf können Sie hier einsehen.
3. Ist die Lizenzierung jetzt bereits obligatorisch?
Nein, noch nicht. Derzeit gibt es keine Strafen für das Fehlen einer Lizenz, und Sie können nicht angezeigt werden, wenn Sie keine besitzen. Sobald das Gesetz jedoch in Kraft tritt, ist die Lizenz obligatorisch, um weiterhin tätig zu sein. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit Gastgeber ihre Lizenzen rechtzeitig beantragen können.
4. Ist eine Ferienwohnungslizenz (VV) für die Gästeregistrierung erforderlich?
Nein, eine VV-Lizenz ist nicht erforderlich für die Gästeregistrierung.
5. Welche Gemeinden haben längere Bearbeitungszeiten für Lizenzanträge?
Einige Gemeinden benötigen längere Zeit aufgrund hoher Antragszahlen und begrenzter Verwaltungskapazität:
- Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
- Tenerife: Arona (etwa einen Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
- Gran Canaria: Agaete, Agüimes
- La Palma: Die ganze Insel hat neue VV-Anträge ausgesetzt, da das Cabildo (die für diese Genehmigungen zuständige Behörde) derzeit nicht auf Anfragen reagiert
6. Wann ist die Gästeregistrierung in SES und der Einheitlichen Anlaufstelle obligatorisch?
Die Gästeregistrierung in SES ist bereits obligatorisch. Die Ventanilla Única ist für Juli bestätigt.
7. Wie wird die verantwortliche Erklärung für die Ferienwohnungslizenz (VV) eingereicht?
Die verantwortliche Erklärung wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Ein digitales Zertifikat ist erforderlich. Wenn Sie den Prozess nicht selbst abschließen können, kann Ihr Berater dies in Ihrem Namen tun.
Der Prozess ist kostenlos. Nach der Einreichung prüft die zuständige Behörde (entweder das örtliche Rathaus oder das Cabildo, je nach Gemeinde) den Fall und antwortet. Nach Abschluss des Prozesses erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Unterschriftsnummer.
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