Was sind Diensttiere?
Diensttiere sind speziell ausgebildete Begleittiere, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen. Sie gelten nicht als Haustiere und müssen in Ihrer Unterkunft zugelassen werden, auch wenn Ihre Ferienwohnung normalerweise keine Haustiere erlaubt.
Welche Diensttiere gibt es?
- Blindenhunde für blinde oder sehbehinderte Menschen
- Signalhunde für gehörlose oder schwerhörige Menschen
- Anfallwarnhunde für Menschen mit Epilepsie
- Assistenzhunde für weitere Unterstützungsbedarfe
Was bedeutet das für Gastgeber?
- Keine Zusatzkosten: Für Diensttiere dürfen keine Tiergebühren oder Zusatzreinigungsgebühren berechnet werden.
- Zugang: Diensttiere müssen in allen Bereichen zugelassen sein, die Gästen allgemein offenstehen. Ihre Haustierregel gilt für sie nicht.
- Gleichbehandlung: Gäste mit Diensttier dürfen nicht abgelehnt oder benachteiligt werden.
- Rechtlicher Rahmen: Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Räumen, also auch zu Ferienunterkünften. Als Teil der Europäischen Union gilt diese Regelung für Sie.
Gesetzliche Grundlagen in Europa
Bei Fragen zur Anwendung dieser Regeln in Ihrem Markt wenden Sie sich gerne an Ihr lokales Holidu-Team.
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