Sicherheitsgeräte und CCTV
Wenn Ihre Unterkunft mit Sicherheitskameras (CCTV) oder Aufnahmegeräten ausgestattet ist, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und plattformspezifischen Richtlinien einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften fördert Transparenz, schützt die Privatsphäre und hilft Ihnen, rechtlich konform zu bleiben.
Wo können Sicherheitsgeräte installiert werden?
Sie müssen das Vorhandensein von CCTV- oder Aufnahmegeräten in folgenden Bereichen offenlegen:
- Nicht-private Bereiche: Eingänge, Parkplätze oder Zufahrtswege zum Grundstück.
- Gemeinschaftsbereiche: Räume, die von anderen Gästen oder der Öffentlichkeit genutzt werden, wie Eingangshallen, Treppen, Aufzüge oder Waschräume.
- Ausschließlich vermietete Bereiche: Bereiche, auf die nur Gäste Zugriff haben, wie private Gärten oder Pools. Diese Räume fallen ebenfalls unter diese Regelung.
Sie müssen in der Angebotsbeschreibung Ihrer Unterkunft genau angeben, wie viele Sicherheitskameras vorhanden sind und wo diese oder andere Aufnahmegeräte in oder um Ihr Grundstück installiert sind. Dies gilt auch, wenn die Geräte nicht aktiv aufzeichnen oder ausgeschaltet sind (z. B. außerhalb an der Türklingel). Das Verbergen von Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräten ist strengstens verboten. Beachten Sie, dass während des Aufenthalts der Gäste die Geräte ausgeschaltet sein müssen. Diese Information sollte immer in der Beschreibung angegeben werden.
Plattformspezifische Richtlinien
Booking.com
Booking.com erlaubt keine CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, auch wenn die Geräte während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sind. Wenn Sie Ihr Angebot auf Booking.com behalten möchten, empfehlen wir, alle CCTV-Systeme aus diesen Bereichen zu entfernen.
Falls diese nicht entfernt werden können, müssen Sie im Bereich „Sicherheit" unter „Ausstattungen" in der Konfiguration auf der linken Seite des Bildschirms angeben, dass CCTV in diesen Bereichen vorhanden ist, und die genauen Standorte in der Beschreibung angeben. Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration eintragen, wird es nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt – Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
Airbnb
Airbnb hat am 30. April 2024 seine Richtlinie zu Sicherheitskameras, Aufnahmegeräten, Geräuschmonitoren und Smart-Geräten aktualisiert:
- Sicherheitskameras oder Aufnahmegeräte sind im Innenbereich nicht erlaubt (auch wenn ausgeschaltet oder nicht verbunden) oder in Gemeinschaftsbereichen.
- Außenbereiche mit hohen Datenschutzanforderungen (wie geschlossene Außenduschen oder Saunen) dürfen keine Kameras haben.
- Dezibel-Geräuschmonitore sind im Innenbereich erlaubt, müssen aber offengelegt werden und können nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen angebracht werden.
Gastgeber, die sich nicht daran halten, riskieren die Entfernung ihrer Angebote.
Weitere Details finden Sie in der Airbnb Sicherheitsgeräte-Richtlinie.
Andere Plattformen
Andere Plattformen wie VRBO erlauben CCTV in ausschließlich von Gästen gemieteten Bereichen, aber die Geräte müssen während ihres Aufenthalts ausgeschaltet sein. Zeigen Sie dies Ihren Gästen immer beim Check-in und informieren Sie sie darüber, dass die Geräte ausgeschaltet sind.
Wichtige allgemeine Informationen
Wenn Sie CCTV in Ihrer Unterkunftskonfiguration eintragen, wird es nicht automatisch in Ihrer Angebotsbeschreibung angezeigt. Sie müssen die Beschreibung selbst aktualisieren.
Gastgeber sind vollständig verantwortlich für alle Stornierungen, die von Plattformen aufgrund des Vorhandenseins von CCTV, das nicht explizit in der Unterkunftskonfiguration angezeigt wird, vorgenommen werden.
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