FINCA MALLORCA GmbH MIETBEDINGUNGEN |
|
1. Allgemeines FINCA
MALLORCA GmbH vermittelt im Namen und Auftrag des Eigentümers / Verwalters
Mietverträge für Ferienobjekte zwischen Kunden und Eigentümer
/ Verwalter und ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung
stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. 2. Anmeldung/Buchung FINCA
MALLORCA GmbH unterbreitet Ihnen ein schriftliches Angebot. Durch die
Unterzeichung dieses Angebotes – per EMail oder Fax – innerhalb
der Annahmefrist wird die Buchung verbindlich. Grundlage des Angebotes
sind die am Buchungstag und für den Mietzeitraum gültigen Angaben
auf der Internetseite von FINCA MALLORCA GmbH. Nebenabreden, die den
Angebotsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
von FINCA MALLORCA GmbH. 3. Zahlung Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls nichts anderes im Vertrag vermerkt beträgt diese
25 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an FINCA MALLORCA GmbH zu bezahlen. Die Restzahlung erfolgt, beim Fehlen einer besonderen Vereinbarung, spätestens 4 Wochen vor Anreise auf das Konto von FINCA MALLORCA GmbH. Alle notwendigen Reiseunterlagen erhalten Sie ca. eine Woche vor Anreise. Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt FINCA MALLORCA GmbH, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und eine Rücktrittsgebühr gemäß Ziffer 4 zu verlangen.
4. Rücktritt / Umbuchungen Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben:
Ausschlaggebend für die
Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang in unserem Büro.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich Reiseteilnehmer, Reiseziel, Reisetermin, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr
von 25,- Euro erhoben werden. Ist die vorbeschriebene Umbuchung
nicht mehr möglich, muss ein Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten
Bedingungen und eine gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung
oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch FINCA MALLORCA GmbH. 5. Reiserücktrittskostenversicherung Zur
Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen
wir Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
sowie außerdem einer Reise-Krankenversicherung. 6. Leistungsänderungen Änderungen
oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten
des Mietvertrages, die nach Abschluß notwendig werden und die von
FINCA MALLORCA GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. FINCA
MALLORCA GmbH verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird eine
kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Wird
der Aufenthalt bei Vertragsabschluß nicht infolge vorhersehbarer
höherer Gewalt oder Streik erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragspartner kündigen. In diesem Fall beschränkt
sich die Haftung von FINCA MALLORCA GmbH auf die Rückzahlung des geleisteten
Reisepreises. 7. Haftung von FINCA MALLORCA GmbH
FINCA MALLORCA GmbH vermittelt Ihre Buchung an den Vermieter / Verwalter Ihres Ferienobjektes
und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute
für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Anbieter, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
(gemäß Angebot) sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen. Eine Haftung für vorübergehende Störungen
in der Wasser/ - Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte
oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen; ebenfalls haftet
FINCA MALLORCA GmbH nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen
wie Zentralheizung / Pool etc., sowie in der Zeit von September
bis Juni für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken.
Die Haftung aus dem Mietvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde. 8. Gewährleistung Sollte
eine Leistung durch FINCA MALLORCA GmbH nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen
Zeit Abhilfe verlangen. FINCA MALLORCA GmbH ist berechtigt, durch Erbringung
einer gleich- oder höherwertigen Ersattzleistung Abhilfe zu schaffen.
Diese kann jedoch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Urlaubsende kann der Kunde eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß
erbracht und deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
wurden.
9. Verpflichtungen des Mieters Bitte
beachten Sie, dass die Unterkünfte nicht von mehr Personen als angemeldet
bewohnt werden dürfen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den
eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen bei der örtlichen Hausverwaltung
bzw. beim Vermieter unverzüglich noch während seines Aufenthaltes
zur Kenntnis zugeben. Rückerstattungsansprüche nach Urlaubsende
können nur berücksichtigt werden, wenn der Kunde sich während seines
Aufenthaltes telefonisch bei FINCA MALLORCA GmbH in Köln meldet und FINCA
MALLORCA GmbH die Möglichkeit zur Behebung der Mängel gewährt wird. Bei
Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung von FINCA MALLORCA
GmbH
verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen
Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. Eventuelle
vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr
gegenüber FINCA MALLORCA GmbH geltend gemacht werden. Zwischen Ihnen
und FINCA MALLORCA GmbH gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach
vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart. 10. Haustiere Für
die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung von
FINCA MALLORCA GmbH erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom
Tier verursachten Schäden.
11. Anreise / Abreise Das
Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag
verläßt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollten Sie
das Haus am Abreisetag aufgrund eines späten Rückfluges länger bewohnen
wollen, so klären Sie dies bitte vor Ort mit dem Vermieter/Verwalter
ab. 12. Sonstige Bestimmungen Gerichtsstand
für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Vermittlungsvertrag
ist Köln. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der
Kunde kann FINCA MALLORCA GmbH nur an dessen Sitz verklagen. Januar 2007 [Druckversion] |






