Vermietung nach L.A.U.
Bei Unterkünften, die nicht über eine touristische ETV Zulassung verfügen, vermittelt Finca Mallorca einen spanischen Mietvertrag direkt zwischen dem Besitzer und Mieter, bekannt unter L.A.U ("Ley de Arrendamientos Urbanos", mallorquinisches Gesetz 29/1994 vom 24 November 1994).
Die Bezahlung erfolgt direkt an den Vermieter, Gewährleistungsansprüche richtet der Mieter hier ebenfalls an den Vermieter. Sicherungsscheine werden in diesem Falle nicht ausgehändigt, da Finca Mallorca keine Kundengelder einnimmt.
Die Besitzer dürfen keine touristischen Dienstleistungen anbieten.
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